Einreise in die USA
Welcome to the US – aber wie? Was Du zur Einreise in die USA wissen und welche Fehler Du vermeiden solltest
Das Thema Einreise in die USA ist durchaus Komplex und nicht auf die schnelle in wenigen Sätzen erkärt.
Solltest Du Dich bereits gut auskennen und nur noch vereinzelte Informationen benötigen, kannst Du nachfolgendes Inhaltsverzeichnis nutzen, um durch diesen Artikel zu navigieren.
Falls Du Dich jedoch noch nie mit dem Thema Einreise in die USA beschäftigt hast, empfehlen wir eine chronologische Betrachtung der Informationen, da diese zum Teil aufeinander aufbauen.
- Vorwort zum Thema Einreise in die USA
- Verstehe den Unterschied zwischen Einreisegenehmigung und Einwanderung in die USA
- Warum wird von einer Einwanderung in die USA gesprochen, selbst wenn ich doch „nur“ Urlaub machen will?
- Was passiert im Rahmen des Einwanderungsprozesses?
- Welche Fragen könnten im Rahmen des Einwanderungsprozess gestellt werden und was sollte ich vermeiden?
- Welche Arten von Einreisegenehmigungen für die USA gibt es?
- ESTA – Visumfreie Einreise in die USA
- Einreise in die USA mit einem Visum
- Warum könnten Einreisen mit ESTA über den Landweg problematisch werden?
- In den Medien wird berichtet, dass es zuletzt verstärkt Verhaftungen und Abschiebungen für deutsche Staatsbürger gegeben hat?
- Warum hat das Auswärtige Amt die Reisehinweise für die USA aktualisiert?
- Bietet ihr auch eine persönliche Beratung zum Thema Einreise in die USA an?
Vorwort zum Thema Einreise in die USA
Wir von GOFLORIDA planen nicht nur tolle Florida Urlaube, sondern unterstützen unsere Kunden auch bei sämtlichen Vorbereitungen. Deshalb nehmen wir uns insbesonders in der Planungsphase bereits sehr viel Zeit um die wichtigsten Dinge und Vorraussetzungen für einen reibungslosen USA Urlaub abzuklären. Neben unserer eigenen Erfahrung kommt uns auch zu Gute, dass wir unsere Reisenden persönliche via WhatsApp & Co. begleiten. Dadurch sind wir „sehr nahe am Geschehen“ dran sind.
Ausreichend informiert und vorbereitet kannst Du die Einreise in die USA gut meistern. Trotz der sehr strickten und strengen Einreiseregelungen. Alleine aus dem deutschsprachigem Raum (D-A-CH) resien jeden Tag mehr als 7.000 Reisende innerhalb weniger Minuten erfolgreich in die USA ein.
Grundsätzlich gilt natürlich bei jeder Auslandsreise, dass der Antritt einer Reise stets in Deiner eigenen Verantwortung geschieht. Nachfolgende Informationen können Dir lediglich als Hilfestellung dienen. Auch wenn sie gut recherchiert sind, ersetzen sie nicht die offiziellen Informationen des Ziellandes, da sich gesetzliche Vorschriften im Zielland jederzeit ändern können und Informationen dadurch unzutreffend oder unvollständig sein könnten. Greife daher jederzeit auch auf die offiziellen Reiseinformationen des U.S. Department of State zu.
Du brauchst Dich nicht zu Sorgen, strickt und streng heißt nicht gleichzeitig schwer und unmöglich. Wir von GOFLORIDA begleiten seid vielen Jahren hunderte Urlauber auf ihren Traumurlaub in die USA. Auch unter der US Administration von US Präsident Donald Trump begeben sich nahezu täglich glückliche GOFLORIDA Kunden erfolgreich auf ihren Weg in ihren USA Urlaub.
Verstehe den Unterschied zwischen Einreisegenehmigung und Einwanderung in die USA
Die Einreisebestimmungen der USA wurden im Laufe der Geschichte immer wieder verschärft. Damit Deinem sorgenfreien Urlaub und vor allem Deiner Sorgenfreien Urlaubsvorfreude nichts im Wege steht, ist es zunächst einmal wichtig den formellen unterschied zwischen Einreisegenehmigung und der physischen Einreise in die USA zu verstehen.
Die heute gültigen Einreisebestimmungen berufen sich zum größten Teil auf den sogenannten „Patriot Act“, welcher nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossen wurde. Seit diesem Zeitpunkt kommt es zu deutlich strengeren Sicherheitskontrollen und Hintergrundprüfungen für Besucher und Visa-Bewerber. Das Department of Homeland Security überwacht diesen Prozess sehr genau.
Eine erfolgreiche Einreise in die USA besteht immer aus zwei Schritten:
1. Schritt:
Erlange eine für Deine Zwecke und Reisedauer geeignete Genehmigung eine Einreise in die USA zu beantragen (z.B. ESTA, Visum oder Greencard)
2. Schritt:
Durchlaufe an der US Grenze erfolgreich den Einwanderungsprozess in die USA. (Warum die USA von „Einwanderungsprozess“ sprechen wird im nächsten Absatz erklärt. Kurz vorweggenommen: hiermit die Grenz- bzw. Passkontrolle gemeint)
Warum wird von einer Einwanderung in die USA gesprochen, selbst wenn ich doch „nur“ Urlaub machen will?
Weil die USA traditionell ein Einwanderungsland sind, nutzen die US-Behörden für alle Einreisen in die USA den Begriff „Immigration“ – also Einwanderung. Das bedeutet: JEDE Person, die eine US Grenze übertreten möchte, muss durch den sogenannten „US Immigration“ Prozess. Dabei wird kontrolliert, ob die Person in die USA einreisen darf oder nicht. In vielen Ländern spricht man einfach von einer Grenz- oder Passkontrolle.
Natürlich wird bei der US Immigration unterschieden, ob Du das Land nur für einen bestimmten Zweck und Zeitraum („Non-Immigration“) oder für einen dauerhaften Zeitraum („Immigration) betreten möchtest.
Für die zeitlich bestimmte und nicht dauerhafte Einwanderung in die USA ist die Zoll- und Grenzschutzbehörde „U.S. Customs and Border Protection (CBP)“ zuständig. Bei langfristigen und dauerhaften Aufenthalten in den USA ist die Einwanderungsbehörde „U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS)“ zuständig.
Im Rahmen des Einwanderungsprozesses – also der Grenzkontrolle – wird immer überprüft und entschieden, ob Du in die USA einreisen darfst oder nicht. Dabei spielt es keine Rolle welche gültige Einreisegenehmigung (ESTA, Visum oder Greencard) Du vorweisen kannst. Schließlich kann es ja sein, dass du zwar die formellen Einreisebedingungen für Deinen Zweck und Deine geplante Aufenthaltsdauer erfüllst, aber trotzdem Gründe gegen eine Einreise in die USA sprechen (z.B. Dokumentierte Vorfälle aus vergangenen USA Aufenthalten, nicht wahrheitsgemäße Angaben bei der Beantragung einer Einreisegenehmigung oder wiedersprüchliche Aussagen zu Deinem Aufenthaltsvorhaben.)
Kurz gesagt:
Jede Einreise in die USA wird als potenzielle Einwanderung betrachtet, auch wenn der Aufenthalt nur von kurzer Dauer ist. So gilt es für Dich im Falle einer zeitlich bestimmten Einwanderung (z.B. bei einem Urlaub oder einer Geschäftsreise) immer glaubhaft darlegen zu können, dass Deine Auswanderung innerhalb des angekündigten Zeitraums erfolgen wird (z.B. durch ein Rückflugticket Deines Heimatlandes) und dass der Grund Deiner Einreise Wahrheitsgemäß ist und eingehalten wird (z.B. darfst Du mit einem Besuchervisum oder einem gültigen ESTA nicht in die USA einreisen, wenn Du einer Arbeit nachgehen möchtest.)
Was passiert im Rahmen des Einwanderungsprozesses?
Der Grenzbeamte sichtet die von Dir vorgelegten Dokumente und stellt Dir Fragen zu Deinem Reisevorhaben um folgende Dinge zu überprüfen:
1) Kannst Du eine gültige Einreisegenehmigung zum Zwecke und Zeitraum Deines Aufenthaltes vorweisen? (z.B. einen gültigen ESTA Antrag, ein gültiges Visum oder eine gültige Greencard)
2) Sind die für Deine Zwecke erforderlichen Bedingungen erfüllt und kannst Du die in dem Zusammenhang erforderlichen Dokumente vorweisen? (z.B. ein gültiger Reisepass)
3) Kannst Du im Falle einer „Non-Immigration“ Einreise nachweisen und / oder glaubhaft darlegen, dass Du das Land in dem geplanten und beantragten Zeitraum wieder verlassen wirst? (z.B. in Form eines Rückflugtickets)
4) Hast Du Dir in den USA schon einmal etwas zu Schulden kommen lassen hast (dazu gehören zum Beispiel verpasste Anhörung auf Grund von Delikten, die Überschreitung der genehmigten Aufenthaltsdauer bei einer vergangenen Reise etc.) oder die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass Du dir in den USA etwas zu Schulde kommen lassen wirst (z.B. weil Du entsprechende Andeutungen in Social Media Kanälen gemacht hast).
5) Erfüllst Du die geltenden Zollbestimmungen oder hast Du etwas Zolltechnisch anzumelden (z.B. Waren oder Geldwerte > USD 10.000)
Des weiteren werden Deine Fingerabdrücke gescant und Dein Gesicht wird fotografiert um zu überprüfen, ob eine Übereinstimmung mit den biometrischen Informationen Deines Reisepasses vorliegt.
Dieser Prozess dauert in der Regel wenige Minuten. In sehr seltenen Fällen (wenn zum Beispiel etwas mit den Dokumenten nicht stimmt, oder Du wiedersprüchliche Angaben zum Aufenthaltszweck gemacht hast) erfolgt ein umfangreicheres sogenanntes „secondary screening“ in einem separaten Bereich.
Die Entscheidung, ob Deine Einreise in die USA genehmigt wird ist demnach immer an die folgenden beiden Bedingungen geknüpft:
— Du kannst alle erforderlichen Dokumente und Einreisegenehmigung vorlegen
— Der Einwanderungsprozess verläuft positiv
Sollte eine dieser beiden Bedingungen nicht erfüllt werden, musst Du im Normalfall mit einer sofortigen Zurückweisung (Return) und im schlimmsten Fall (z.B. weil eine Beweisaufnahme zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt) mit einer vorübergehenden Abschiebehaft (Block-In) rechnen. Das ist in nahezu jedem Reiseziel dieser Welt üblich.
Betrachtet man alle Reisenden aus dem deutschsprachigem Raum (D-A-CH) durchlaufen jeden Tag mehr als 7.000 Reisende erfolgreich den Einreiseprozess. Die Returnquote ist mit unter 0,2% äußerst gering. Daher gilt: wenn Du Dich vernünftig vorbereitest und alle erforderlichen Bedingungen erfüllst, wirst du mit sehr hoher wahrscheinlichkeit mit den Worten „Welcome to to the US“ aus dem Einreiseprozess entlassen werden.
Welche Fragen könnten im Rahmen des Einwanderungsprozess gestellt werden und was sollte ich vermeiden?
Die Grenzbeamten an den großen Flughäfen sind es gewohnt, dass Touristen bei der Einreise nervös sein könnten und ggf. auch nicht perfekt Englisch sprechen. Du brauchst Dir daher erstmal keine Sorgen machen. Wahrscheinlich wirst Du sogar überrascht sein, dass die Grenzbeamten durchaus auch freundlich sein können. Richtig ist aber, dass deren Aufgabe ist, potentielle Gefahren für das Land abzuwenden. Daher solltest Du immer den notwendigen Respekt zollen und klare Antworten auf die Fragen geben.
Wenn Du mit einem ESTA oder einem Non-Immigration Visum in die USA einreisen möchtest um Urlaub zu machen, fällt die Befragung in der Regel sehr kurz aus. Letztlich muss der Grenzbeamte einschätzen können, ob Dein Reisezweck der vorliegenden Einreisegenehmigung entspricht.
Klassische Fragen bei Einreisen für touristische Zwecke sind daher:
– Warum möchtest Du in die USA einreisen? (z.B. weil ich Urlaub machen möchte – im US amerikanischen heißt es „vacation“ und nicht „holidays“)
– Wie lange möchtest Du Dich in den USA Aufhalten (z.B. zwei Wochen, unser Rückflug geht am xxx)
– Was machst Du beruflich? (Damit möchte der Beamte einschätzen, ob Du einen Grund hast, zurück in Deine Heimat zu reisen)
– Wo wirst Du Dich in den USA aufhalten? (Wenn Du zum Beispiel eine Rundreise machst, kannst Du anbringen, dass Du verschiedene Hotels vorausgebucht hast.)
Hellhörig werden die Beamten eigentlich nur dann, wenn sie vermuten, dass Du zum Beispiel unerlaubt in den USA arbeiten möchtest (Achtung: Auch professionelle Influencer „arbeiten“ wenn sie ihre Videos aufnehmen) oder Du Andeutungen machst, dass Du nicht wieder zurück in Deine Heimat möchtest.
Vermeide daher Aussagen wie z.B. „Ich finde das Land so wundervoll und würde am liebsten hier leben“ oder „Es war schon immer mal ein Traum in die USA auszuwandern aber vorher wollte ich mich mal umschauen.“ oder „Ich bin von Beruf selbständige Tätowiererin und möchte mich einmal von meinen amerikanischen Kollegen inspirieren lassen“ oder ähnliches. Das sind dann zwar nicht sofort Ausschlusskriterien, aber indizien die dazu führen könnten, dass die Beamten intensiver nachbohren oder sogar im Rahmen einer secondary inspection eine umfangreiche Befragung durchführen.
Wundere Dich bitte nicht, wenn eventuell eine Frage mehrmals oder vielleicht in einem anderen Kontext oder leicht verändert wiederholt wird. Die Beamten möchten dadurch nur prüfen, ob Du immer die gleiche Antwort gibst, oder vom vorherigen gesagten abweichst – also Deine Glaubwürdigkeit abprüfen.
GOFLORIDA Reisende erhalten von uns immer ein umfangreiches Handout mit sämtlichen Buchungsbestätigungen, Adressen etc. So ist der Ablauf der Reise bestens dokumentiert. Solltest Du noch nicht zu unseren Kunden zählen, kannst Du gerne auf unseren „Rund-Um-Service“ zurückgreifen. Fülle dafür einfach den Fragebogen für eine Rundreise in Florida aus.
Welche Arten von Einreisegenehmigungen für die USA gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Einreisegenehmigungen für die USA. Abhängig davon, wie lange Du Dich in den USA aufhalten möchtest und welchen Zweck dein Aufenthalt in den USA hat.
Für einen ganz normalen zeitlich fest definierten Urlaub in den USA benötigst Du in der Regel ein gültiges ESTA oder – sollten die Vorraussetzungen für eine Visumfreie Einreise mittels ESTA nicht erfüllt werden – ein Besuchervisum.
Für den Fall dass Du Inhaber einer Permanent Resident Card (Greencard) sein solltest, beachte bitte, dass dies keinesfalls ein „Freifahrtschein“ für eine erfolgreiche Einwanderung in die USA ist, sondern bei jedem erneuten Grenzübertritt geprüft wird, ob Du berechtigt bist in die USA einzureisen (siehe oben)
ESTA – Visumfreie Einreise in die USA
Für eine erfolgreiche Einreise in die USA ist es immer erforderlich ein Visum für die USA vorzuweisen. Es sei denn, Du qualifizierst Dich für das sogenannte “Visa Waiver Program (VWP)” mittels ESTA. Das Electronic System for Travel Authorization wurde im Januar 2009 ins Leben gerufen und ersetzt seither das grüne Einreiseformular I-94W. Für jeden Reisenden muss ein ESTA beantragt werden. Es können auch Gruppenanträge gestellt werden.
Bedingungen für eine Visumfreie Einreise mittels ESTA:
Staatsbürger eines der teilnehmenden Länder:
Du musst Staatsbürger eines der nachfolgend aufgelisteten Länder sein:
Deutschland, Österreich, Schweiz, Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Korea, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, San Marino, Schweden
Wichtig ist: Es reicht nicht aus, Bürger eines der teilnehmenden Länder zu sein, bzw. in einem der teilnehmenden Länder zu leben. Du musst die Staatsbürgerschaft der teilnehmenden Länder erlangt haben!
Gültiger biometrischer Reisepass für alle Reiseteilnehmer:
JEDER Reisende – gleich welchen Alters – muss einen zum Zeitpunkt der Reise gültigen maschinenlesbaren biometrischen Reisepass besitzen.
Ersatzdokumente, Kinderreisepässe oder vorläufige Reisepässe werden nicht für sich akzeptiert sondern erfordern zusätzlich ein Visum.
Personen, die auch die amerikanische Staatsbürgerschaft haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Eine ESTA Beantragung ist in Folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Reisende mit Voraufenthalt in Kuba am oder nach dem 12.01.2021 (auch zu Transitzwecken).
- Doppelstaatsbürger, die auch die Staatsangehörigkeit von Kuba, Iran, Irak, Syrien, Sudan oder Nordkorea besitzen.
- Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 in Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen, Somalia oder Nordkorea aufgehalten haben.
Es kann ebenfalls zu Problemen bei der ESTA-Beantragung kommen, wenn Reisende einen Wohnsitz in Kuba haben oder in der Vergangenheit hatten oder sie sich nach dem 01.03.2011 in Kuba aufgehalten haben.
Sollte einer der genannten Punkte zutreffen, ist es erforderlich ein reguläres Visum zu beantragen.
Zweck und Dauer der Reise:
Die Beantragung der Einreise in die USA mittels ESTA ist nur erlaubt, wenn Du die bereits genannten Bedingungen erfüllst und entweder als Tourist oder als Geschäftsreisender die USA besuchen möchtest.
Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird vom Grenzbeamten festgelegt und beträgt maximal 90 Tage.
Für alle anderen Zwecke und Zeiträume ist es erforderlich ein Visum zu beantragen.
Weitere Vorraussetzungen für eine Einreise mittels ESTA:
Reisende müssen ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen können, das für den Zeitraum von max. 90 Tagen gültig ist.
Dieses Ticket darf nicht in Kanada, Mexiko oder auf den Karibikinseln enden. (Ausgenommen von dieser Regel sind diejenigen Personen, die ihren festen Wohnsitz in den genannten Ländern haben)
Wir empfehlen immer mit einer zugelassenen Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einzureisen.
Die Einreise über den Landweg ist theoretisch auch möglich. Dort wird in der Regel deutlich strenger und akkribischer kontrolliert. (Siehe den Absatz „Warum könnten Einreisen über den Landweg mittels ESTA problematisch werden“)
ESTA Antrag muss gestellt und genehmigt sein:
Über das offizielle ESTA Portal der US Einreisebehörden musst Du bis spätestens 72 Stunden vor Deiner Einreise in die USA einen ESTA Antrag stellen.
Wenn der ESTA Antrag genehmigt wird, ist dieser für zwei Jahre gültig (sofern sich keine relevanten Daten ändern). Im Einreiseprozess muss immer ein zum Zeitpunkt der Einreise gültiges und genehmigtes ESTA vorliegen. Relevant ist der Grenzübertritt, sollte eine ESTA Genehmigung während der Reise ablaufen, beim Grenzübertritt jedoch noch gültig sein, kann diese ESTA genehmigung noch verwendet werden.
Wir empfehlen dies jedoch nicht auszureizen, sondern so rechtzeitig einen Antrag zu stellen, dass im seltenen Falle einer nicht-Genehmigung ausreichend Zeit bleibt, ein Visum über die Botschaft zu bekommen.
eTA Antrag - bei Transit via Kanada
Sollte Dein Flug über einen kanadischen Airport stattfinden, ist es erforderlich, dass Du auch die elektronische Einreisegenehmigung für Kanada (eTA) beantragst. Dies gilt auch für Transits.
eTA Antrag - bei Transit via United Kingdom
Sollte Dein Flug über das vereinigte Königreich (auch bei Transit) stattfinden, benötigen Reisende eine elektronische Einreisegenehmigung für das Vereinigte Königreich (eTA).
Sollte innerhalb des Flughafens keine Grenzkontrolle passiert werden und der Transitbereich nicht verlassen werden, ist das eTA zwar nicht erforderlich, da es aber auch kurzfristig zu Terminalwechseln kommen kann z.B. wenn der Flug schon stattfindet, empfehlen wir das eTA immer zu beantragen.
Auch hier gilt eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 72 Stunden, welche unbedingt bei der Reievorbereitung beachtet werden sollte.
Einreise in die USA mit einem Visum
Solltest Du die Bedingungen für die visumfreie Einreise in die USA mittels ESTA nicht erfüllen, musst Du vor der Anreise in die USA unbedingt bei der für Dich zuständigen US-Vertretung (Konsulat/Botschaft) ein Visum beantragen, welches den Zweck und die Dauer Deiner Reise abdeckt.
Die USA Unterscheiden zwischen Einwanderungs (immigration) und Nicht-Einwanderungs Visa (non-immigration). Je nach Zweck und Dauer Deines Aufenthaltes in den USA gibt es verschiedene Visum-Typen, die wiederum in unterschiedliche Visum-Kategorien unterteilt sind. Für touristische Zwecke (B-2) oder Geschäftsreisende (B-1) kommt der Non-Immigration Visum Typ „B“ in Frage.
Der Prozess einer Visum-Beantragung ist deutlich aufwändiger als ein ESTA zu beantragen:
Schritt 1:
Kenne den genauen Visum Typ, der Deinen Zweck und Deine Aufenthaltsdauer in den USA erfüllt.
Schritt 2:
Beantrage die Erteilung Deines Visum auf der offiziellen Website.
Schritt 3:
Bezahle die für Deinen Visum Typ fälligen Gebühren.
Schitt 4:
Vereinbare einen Termin um bei dem für dich zuständigen US Konsulat vorzusprechen.
Schritt 5:
Führe das Visum-Interview bei dem für dich zuständigen US Konsulat.
Schritt 6:
Warte auf auf die Erteilung Deines Visum und die Zusendung Deines Reisepasses.
Da die Beantragung eines Visum deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, kümmere Dich mit genügend Vorlaufzeit vor Deiner Reise in die USA. Je nach Auslastung des Konsulats kann es Wochen bis Monate dauern, einen Termin für ein Visum-Interview zu bekommen. Die Bewertung und finale Zusendung Deines Reisepasse kann ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen!
Alle notwendigen Informationen zur Beantragung eines Visum für die Einreise in die USA kannst Du bitte der offiziellen Website unter https://www.ustraveldocs.com/de/en/ entnehmen.
Warum könnten Einreisen über den Landweg mittels ESTA problematisch werden?
Einreisen über den Landweg können deshalb problematisch werden, da es für den Grenzbeamten immer nachvollziehbar sein muss, dass
a) eine Ausreise innerhalb der max. 90 Tagen erfolgt
b) zugleich der touristische Reisezweck gegeben sein muss
c) Du Dich nicht bereits vorher illegal in den USA aufgehalten hast
Besonders an der Grenze zu Mexiko sind die Behörden sensibilisiert, da über diesen Weg die illegale Verlängerung eines illegalen dauerhaften Aufenthaltes mittels Aus- und Wiedereinreise verstärkt praktiziert wird.
Solltest Du zum Beispiel bei Freunden oder Verwandten in Amerika untergebracht sein, und Du nicht glaubhaft belegen kannst, die vereinigten Staaten in dem auf maximal 90 Tage genehmigten Aufenthaltszeitraum wieder zu verlassen, gehen die Grenzbeamten davon aus, dass Du Dich nicht nur zu touristischen Zwecken aufhältst, sondern dauerhaft in den USA lebst und die Aus- / Einreise über die Landesgrenze dafür missbraucht wird, um die 90 Tage Frist zu verlängern.
Wenn Du einmal in solch einen Verdacht gerätst wirst Du einer intensiven Überprüfung unterzogen, die auch die Überprüfung elektronischer Geräte wie z.B. Smartphone und Laptop beinhaltet. Es liegt an Dir zu beweisen, dass Du nicht dauerhaft in den USA leben möchtest oder gar vorher schon gelebt hast.
Die Beamten werden Dich dann wahrscheinlich auffordern z.B. mittels deines Smartphones und entsprechenden Transaktionen (Geldabhebungen, Fotos etc.) diesen Verdacht abzuwenden. Es wird zum Beispiel geprüft, ob und in welchem Zeitraum Du z.B. Transaktionen in den USA vorgenommen hast oder gar Mitgliedschaften in Fitnessstudios besitzt. Solltest Du den Beamten den Zugriff auf Dein Smartphone nicht gewähren, wird dieses sehr wahrscheinlich konfisziert um die Überprüfung forensisch zu veranlassen. Dieser Prozess kann aufwändig sein und mehrere Tage oder Wochen anderuen. In dieser Phase droht dir dann wahrscheinlich sogar eine Abschiebehaft.
Was hat sich seit der Amtsübernahme von Donald Trump in Bezug auf den Einreiseprozess geändert?
Einzelne unserer Kunden berichten, dass sich seit der Amtsübernahme von Donald Trump die Regelungen rund um die Einreise in die USA verschärft hätten und beziehen sich dabei auf Beiträge in verschiedenen Medien. Dies können wir zum heutigen Stand (Ende März 2025) jedoch nicht bestätigen.
Es ist richtig, dass es eine Executive Order gibt, dass vom 20.01.2024 an Einreisende in die USA bei ESTA- oder Visumanträgen das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angeben müssen. Maßgeblich ist dabei der Geschlechtseintrag zum Zeitpunkt der Geburt.
Reisende mit dem Geschlechtseintrag „X“ oder einer Abweichung zwischen ihrem aktuellen und ihrem bei Geburt eingetragenen Geschlecht sollten sich vor der Einreise an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden, um die geltenden Einreisebestimmungen zu klären.
Zum anderen wird geprüft, ob eine Verschärfung oder Ausschlüsse für Staatsbürger bestimmter Länder vorgenommen wird. Darunter befinden sich jedoch keine EU Länder.
In den Medien wird berichtet, dass es zuletzt verstärkt Verhaftungen und Abschiebungen für deutsche Staatsbürger gegeben hat?
Im März 2025 wurde in den Medien von verstärkten Verhaftungen und Abschiebungen deutscher Staatsbürger berichtet. Es wird zum Teil von einer dramatischen Entwicklung seid der Amtsübernahme von Donald Trump im Januar 2025 gesprochen.
Diese Auffassung können wir nicht teilen, denn neutral recherchiert und gut analysiert ergibt sich ein anderes Bild als das, was in den Medien dargestellt wird.
Auf der Website des US Department of Homeland Security kann sich jeder die Statistiken der „U.S. Customs and Border Protection (CBP)“ der vergangenen Jahre anschauen und runterladen.
Betrachtet man die Anzahl der Zurückweisung deutschsprachiger Staatsbürger (D-A-CH) im Rahmen des Einreiseprozess in den Jahren 2021 bis 2024 unter der von US Präsident Joe Biden geführten Administration und vergleicht diese mit dem Zeitpunkt 2017 bis 2020 während der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump stellt man fest:
Die Quote der Zurückweisungen liegt im Jahresmittel bei 0,15% in den Jahren 2021-2024 und somit 5 mal Höher als zur ersten Amtszeit von Donald Trump von 2017-2020 (0,03%)
Ein weiteres Ergebnis unserer Analyse zeigt:
Die Anzahl der Fälle bei denen Staatsbürger aus dem deutschsprachigem Raum (D-A-CH) verhaftet und in Abschiebehaft verbracht wurden, lag unter der Administration von Joe Biden in den vergangenen vier Jahren im Schnitt bei 4 Fällen pro Monat. Während der ersten Amtszeit von Donald Trump von 2017 bis 2020 war dieser Wert bei 10 Fällen pro Monat. Dies korreliert mit der Tatsache, dass die Grenzkontrollen nach Übernahme von Joe Biden im Jahre 2021 – insbesondere zur Grenze nach Mexiko – deutlich abgeschwächt wurden.
Vermutlich wird sich der Wert mit den nun wieder stärkeren Grenzkontrollen der Landesgrenzen nach oben Bewegen. Nichts desto trotz zeigt dies, dass Verhaftungen und Abschiebehaft deutscher Staatsbürger selbst unter den von Joe Biden gelockerten Grenzkontrollen Realität waren.
Ein Schelm der böses dabei denkt, aber man muss sich tatsächlich fragen: wenn statistisch gesehen in 2023 und 2024 alle 1-2 Wochen ein Staatsbürger aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich in Abschiebehaft verbringen musste, warum darüber nie berichtet wurde…
Bill von „LebenUSA“ hat sich einige der zuletzt berichteten Fälle einmal genauer angeschaut und aufbereitet. Das Video ist sehr interessant und kann hier eingesehen werden:
Wir von GOFLORIDA finden es bedenklich, wenn Urlaubern mit verzerrten oder nicht gut recherchierten Berichterstattungen die Vorfreude auf einen oft lang ersehnten und hart angesparten Jahresurlaub ein Stück weit genommen wird.
Warum hat das Auswärtige Amt die Reisehinweise für die USA aktualisiert?
Das Auswärtige Amt hat lediglich die schon seit Jahren geltenden Prozesse bei der Einreise in die USA deutlicher beschrieben und die Änderung der Maßgeblichkeit des Geschlechtseintrages bei Geburt ergänzt.
In der Tat kann es bei einer Abweichung des aktuellen Geschlechtes mit dem zum Zeitpunkt der Geburt zu Problemen bei der Beantragung einer Einreisegenehmigung kommen. Diese Änderung wurde bereits im Januar 2025 durch eine Executive Order beschlossen und kann daher kaum mit den medialen Berichterstattungen im März zusammen hängen.
Bietet ihr auch eine Beratung zum Thema Einreise in die USA an?
Kunden, die ihren Urlaub bei GOFLORIDA gebucht haben profitieren nicht nur von einer hervorragenden Reiseplanung sondern auch von einer umfangreichen Beratung und persönlichen Betreuung sogar während ihrer Reise.
Natürlich geben wir unseren Kunden auch jegliche Hilfestellung bei allen vorbereitenden Themen wie zum Beispiel die Einreise in die USA.
Solltest Du bereits GOFLORIDA Kunde sein und noch weitere Fragen zum Thema Einreise in die USA haben, schreibe kurz in unserer WhatsApp Gruppe.
Spielst Du gerade mit dem Gedanken, einen USA Urlaub zu machen, können wir dir natürlich gerne behilflich sein. Nutze dazu einfach unser Anfrageformular.
Solltest Du deinen USA Urlaub bereits geplant und gebucht haben, können wir Dir aus Kapazitätsgründen leider keine persönliche Betreuung anbieten, würden uns aber freuen, wenn du bei einem nächsten USA Urlaub gerne auf uns zu kommst.
Ich würde mich freuen, wenn Du an dieser Stelle Deine persönliche Erfahrungen zum Thema Einreise in die USA mit anderen Lesern teilst.